Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen

General

Einkaufsbedingungen der Firma Smartfilmplus – Thomas Maurer Handelsagentur

1. Allgemeines

Für alle Bestellungen der Firma Smartfilmplus – Thomas Maurer Handelsagentur, im folgenden Firma SmartFilmPlus genannt – gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen. Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an. Bestellungen und Aufträge sindverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt wurden. Das Angebot kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Für alle Verträge gilt für die Firma SmartFilmPlus eine sofortige Kündigungsmöglichkeit ohne Einhaltung einer jeglichen Fristzum Monatsende. Für den Fall der Unwirksamkeit der vorgenannten Regelung gilt das Gesetz. Der Auftragnehmer versichert ein ordendlicher Geschäftsmann zu sein, die für die Auftragserfüllung notwendigen rechtlichen Genehmigungen und Voraussetzungen zu erfüllen und weder über Ihn noch über das Vermögen der Unternehmens oder über Teile davon eine gerichtliche Insolvenz anhängig ist.


2. Lieferung und Versand

Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung bzw. der nachfolgenden Anweisung der Firma SmartFilmPlus zu den vereinbarten Terminen. Der Auftragnehmer zeigt Änderungen der Termine unverzüglich an. Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften der Firma SmartFilmPlus und des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell-und Artikelnummern der Firma SmartFilmPlus angegeben. Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklichetwas anders vereinbart wurde. Alle Transporte sind zu 100% versichert durchzuführen – dh der Auftragnehmer liefert auf eigenes Risiko bis zur Übergabe an den Kunden – diese ist mittels schriftlicher Bestätigung beim AG zu bescheinigen.

3. Lieferfristen, Liefertermine

Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort. Die Firma SmartFilmPlus ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.

4. Qualität und Abnahme

Der Auftragnehmer sichert zu, dassdie Ware unterbreiteten Pflichtenheften, einschlägigen Normen unddemStand der Technikentspricht. Die Firma SmartFilmPlus behält sich vor, die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen.Im Beanstandungsfall kann der Auftragnehmer mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage. Der Auftragnehmer verzichtet während der Garantiezeit auf die Einwendung der verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel. Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermitteltenWerte verbindlich.

m Falle einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüchebleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen.

Im Falle einer beauftragten Dienstleistung besteht die voller Leistungserfüllung erst mit Übergabe des vom Kunden unterfertigten Abnahme- und Übergabeprotokoll in dem dezitiert angeführt ist dass die Ware und Dienstleistung zu 100% geliefert und so wie vereinbart und beauftragt installiert und (eventuell) in Betrieb genommen wurde. Das gesamte Gewerk wurde zu 100% funktional und in Ordnung (entsprechend der Bestellung) vom Kunden geprüft und übernommen – somit die Erfüllung bestätigt!

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Vereinbarte Preise sind Höchstpreise; Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen der Firma SmartFilmPlus zugute. Rechnungen sind unter Angabe der Bestell-und Artikelnummer unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung und schriftlicher Bestätigung des Endkunden (Abnahme- Übernahmeprotokoll) sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Bei Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist die Firma SmartFilmPlus berechtigt, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen abzüglich 3% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto Kasseab Rechnungslegung.

6. Aufrechnung und Abtretung

Der Auftragnehmer ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Die Abtretung von Forderungen gegen die Firma SmartFilmPlus ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung wirksam.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer stellt die Firma SmartFilmPlus auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden. Der Auftragnehmer sichert das Bestehen einer angemessenenProdukthaftpflichtversicherung zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 24 Monate ab Anlieferung am Erfüllungsort. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt diese.

Bei mangelhafter Lieferung hat derAuftragnehmer nach Wahl durch Firma SmartFilmPlus kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlassnach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder den Mangel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen ist die Firma SmartFilmPlus – nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer -berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Beseitigung der Mängelselbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung in Verzug gerät. Wird gemäß dem in der Bestellung bezeichneten statistischen Prüfverfahren die Überschreitung des höchstzulässigen Fehleranteiles festgestellt, so ist Firma SmartFilmPlus berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mangelansprüche zu erheben oder auf Kosten des Auftragnehmers nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftragnehmer die gesamte Lieferung zu überprüfen.

Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege-und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrechtszu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den Auftragnehmer durch die Firma SmartFilmPluserfolgen.

8. Informationen und Daten

Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die wir dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen haben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.

9. Schutzrechte Dritter

Der Auftragnehmer versichert, daß Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern die Firma SmartFilmPlus dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent-und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei. Der Auftragnehmer versichert eine Betriebshaftpflichtversicherung die jedwede Schäden, verursacht durch den Auftragnehmen im Zuge der Auftragserfüllung – zu 100% abdeckt mindestens jedoch eine Schadenssumme von 1,5Mio. Euro als Deckungssummen aufweist.

10. Datenschutz

Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be-bzw. verarbeitet werden.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

12. Erfüllungsort / Gerichtsstand/ Rechtsstatus

Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstellenangabe der Firma SmartFilmPlus. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz der Firma SmartFilmPlus, 8051 Graz.

13. Abweichende Vereinbarungen

Vereinbarungen, die von dem Inhalt dieser allgemeinen Einkaufsbedingungenabweichen, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden

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